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Organisation und Zuständigkeit
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Bild zum Thema Bezirkszugehörigkeit einer Justizdienststelle
Organisation und Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist zuständig für den Landgerichtsbezirk Göttingen, der die Amtsgerichte in

umfasst.

Leiter der Staatsanwaltschaft ist der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Dieter Apel.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen gliedert sich in 6 Abteilungen, denen eine Oberstaatsanwältin und fünf Oberstaatsanwälte vorstehen.

Zu den Abteilungen gehören insgesamt 24 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 7 Ober-/Amtsanwälte/-innen.

Für Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, also Täter, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 21 Jahre alt waren, sind Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte zuständig.

Bei den Straftaten von Erwachsenen wird unterschieden:

Die Amtsanwälte bearbeiten die meisten Fälle der kleinen – und Massenkriminalität, insbesondere die meisten Verkehrsdelikte, die Privatklagedelikte, wie z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung, außerdem gefährliche Körperverletzungen sowie Diebstahl, Unterschlagung und Betrug, soweit der Schaden 1.000 € nicht übersteigt.

Die Staatsanwälte bearbeiten die verbleibenden schwerwiegenderen Delikte einschl. der Kapitaldelikte, wie Brandstiftung, Totschlag und Mord.

Bei der Zuständigkeit der einzelnen Dezernenten hat sich die Staatsanwaltschaft Göttingen für eine regionale Gliederung entschieden, d. h. jeder Jugendstaatsanwalt, Staatsanwalt oder Amtsanwalt bearbeitet im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit nach Möglichkeit sämtliche Verfahren aus einem Amtsgerichtsbezirk. Nur für die größeren Amtsgerichtsbezirke, wie Northeim und insbesondere Göttingen, sind für die Bearbeitung der Jugend- und Erwachsenenstrafsachen jeweils mehrere Dezernenten zuständig, wobei die Aufteilung der Verfahren nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Beschuldigten erfolgt.

Die Zuständigkeit  ergibt sich aus der Übersicht  Zuständigkeit der Abteilungen einschließlich Sonderdezernate und deren Erreichbarkeit.

Für die Vollstreckung der durch die Gerichte rechtskräftig verhängten Geld- und Freiheitsstrafen sowie Maßregeln sind insgesamt 7 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig.

Die Verwaltung der einzelnen Vorgänge innerhalb der Behörde liegt in den Händen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceeinheiten, denen Schreibkräfte und Justizwachtmeister helfend zur Seite stehen.

Die Verwaltung der Staatsanwaltschaft selbst obliegt einer Verwaltungsabteilung unter der Leitung des Geschäftsleiters und seiner Stellvertreterin.

Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Göttingen 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daneben werden durchschnittlich 15 Referendare ausgebildet, die für die Staatsanwaltschaft auch Sitzungen bei den Straf- und Jugendrichtern der Amtsgerichte wahrnehmen.

Der Staatsanwaltschaft angegliedert ist die Gerichtshilfe. Wesentliche Aufgabe der dort tätigen insgesamt 4  Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ist es, die Persönlichkeit und Lebensverhältnisse erwachsener Beschuldigter und Verurteilter zur Vorbereitung einer sachgerechten staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Entscheidung zu erforschen. Außerdem obliegt ihnen die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei erwachsenen Straftätern, mit denen eine außergerichtliche Konfliktregelung erzielt werden soll. Von dieser Möglichkeit einer umfassenden Bewältigung eines entstandenen Konflikts wird vorrangig in Fällen häuslicher Gewalt Gebrauch gemacht.

Schließlich ist die Gerichtshilfe für die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit ("Schwitzen statt Sitzen") zuständig.

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