Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Heuer. Sein ständiger Vertreter ist Oberstaatsanwalt Dirk Scheer.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück entspricht (von weiter gehenden Sonderzuständigkeiten im Bereich der Korruptions- und Betäubungsmittelkriminalität einmal abgesehen) demjenigen des Landgerichts Osnabrück.
Er umfasst die Amtsgerichtsbezirke
- Osnabrück
- Bersenbrück
- Bad Iburg
- Nordhorn
- Lingen
- Meppen
- Papenburg
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück gliedert sich in elf Abteilungen.
Die allgemeinen Abteilungen sind den Amtsgerichtsbezirken zugeordnet. Sie werden jeweils durch eine(n) Oberstaatsanwalt/anwältin geleitet. In den allgemeinen Abteilungen bearbeiten Staatsanwälte/innen und je ein Oberstaatsanwalt/anwältin allgemeine Strafsachen Erwachsener (z.B. Betrug, Körperverletzung, Totschlag, Betäubungsmitteldelikte), die in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk begangen wurden, sog. Tatortprinzip. Die Bearbeitung von Strafsachen der kleineren Kriminalität, die in diesem Bezirk begangen wurden, obliegt Amtsanwälten/innen. In den Jugendabteilungen werden die Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender bearbeitet, die in dem der Abteilung zugeordneten Amtsgerichtsbezirk ihren Wohnsitz haben, sog. Wohnsitzprinzip.
Einige Spezialdezernate, für deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis erforderlich ist, sind unabhängig vom Tatort- bzw. Wohnsitzprinzip einzelnen allgemeinen Abteilungen zugeordnet. Hierzu zählen etwa Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Heilberufssachen.
Für Wirtschaftsdelikte, Umweltstraftaten, Gewinnabschöpfer, Drogendelikte und Kapitalverbrechen gibt es jeweils Sonderabteilungen.
Zudem ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück auch zuständig für alle Fälle der Korruptionsdelikte aus dem gesamten Weser-Ems-Gebiet , auch wenn sie in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Oldenburg und Aurich zu verfolgen sind (Zentralstelle für Korruptionsstraftaten).