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Die Staatsanwaltschaften sind zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt (Legalitätsprinzip) und haben dabei nach beiden Seiten zu Gunsten wie zu Ungunsten des Beschuldigten zu ermitteln. |
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Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde. Mit der Leitung der Ermittlungsverfahren und als Anklagebehörde ist sie ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege. |
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Der Ablauf des Strafverfahrens ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. An einem Strafverfahren sind viele Ermittlungsbehörden beteiligt. Neben der Staatsanwaltschaft sind dies |
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Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Heuer. Sein ständiger Vertreter ist Oberstaatsanwalt Dirk Scheer. |
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