Die Staatsanwaltschaft Bückeburg ist zuständig für den Landgerichtsbezirk Bückeburg, der die Amtsgerichte
- Bückeburg
- Stadthagen
- Rinteln
umfasst.
Die Staatsanwaltschaft besteht aus zwei Abteilungen, die in jeweils fünf Dezernate untergliedert sind. Dem Behördenleiter obliegt neben der Verwaltungstätigkeit auch die Leitung einer dieser Abteilungen. An der Spitze der zweiten Abteilung steht ein Oberstaatsanwalt, der zugleich ständiger Vertreter des Behördenleiters ist.
Zu den Abteilungen gehören sechs Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zwei Oberamtsanwälte.
Die Aufgabengebiete umfassen die Verfolgung der allgemeinen Kriminalität, Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sowie einige besondere Sachgebiete. Dazu gehören u. a.
- Wirtschaftsstrafsachen,
- Umweltschutzstrafsachen,
- Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
- Betäubungsmittelstrafsachen,
- Brandstiftung,
- Verfolgung von Straftaten aus extremistischen Motiven,
- Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland,
- Straftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen (Jugendschutzsachen),
u. a. m.
Deshalb müssen alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mehrere Spezialgebiete bearbeiten. Auch die beiden Oberamtsanwälte haben neben der Bekämpfung der leichten bis mittleren Kriminalität auch Sonderaufgaben zu erfüllen.
Für die Strafvollstreckung sind zwei Rechtspflegerinnen und ein Rechtspfleger zuständig.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten, Schreibkräfte und drei Justizhauptwachtmeister unterstützen die Dezernenten durch die Erfüllung diverser Verwaltungsaufgaben. Ihnen steht eine Geschäftsleiterin vor.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben können die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ferner auf die Mitarbeit der Beschäftigten des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) zurückgreifen. Vorrangig auf den Feldern der Bewährungshilfe, der Führungsaufsicht und der allgemeinen Gerichtshilfe leistet der AJSD dabei wertvolle Unterstützung.
Für die Belange der Geschädigten von Straftaten setzt sich im besonderen Maße das örtliche Büro der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ein, in dessen Vorstand ein Staatsanwalt mitwirkt.
Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Bückeburg zur Zeit 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der Ausbildung befinden sich regelmäßig zwei bis vier Referendare.
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