Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Aber auch in anderen Fällen stehen für Opfer von Gewalttaten vielfältige Hilfsangebote zur Verfügung, zu denen das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie umfassende Informationen anbietet:
Unterstützung gewähren Ihnen auch folgende Institutionen:
Siehe auch "Formulare und Merkblätter".
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